Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt.

LKW-Maut europarechtswidrig

Bei der Festlegung der Lkw-Mauthöhe dürfen – laut EU-Richtlinie 1999/62/EG in der geänderten Fassung – ausschließlich Kosten für Infrastruktur eingerechnet werden.

Bei der Festlegung der Mautgebühren Wurden allerdingsauch Kosten für die Verkehrspolizei mitberücksichtigt, obwohl diese keine Kosten für den Betrieb der Infrastruktur darstellen.

Aus diesen Gründen ist die deutsche Lkw-Maut in der Höhe, in welcher diese auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhte, europarechtswidrig (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2020, C-321/19). Das vollständige Urteil finden Sie hier.

Zu viel gezahlte LKW-Maut zurückfordern

Der Europäische Gerichtshof hat weiterhin festgestellt, dass die Mautsätze um 3,8 bis 6% überhöht sind, weil darin die Kosten für die Verkehrspolizei enthalten sind. Die Kosten für die Verkehrspolizei wurden seit Einführung der Maut stets in die Berechnung mit einbezogen.

Für Unternehmen, die Lkw-Maut entrichtet haben, besteht deshalb die Möglichkeit, vom Bund die Rückerstattung der zu viel gezahlten Maut zu verlangen. Dies bezieht sich jedenfalls auf den Anteil der Maut, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte. Nach derzeitigem Kenntnisstand summieren sich diese auf  vier bis sechs Prozent der entrichteten Mautgebühr.

Vorsicht Verjährung

Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen zu viel gezahlter Lkw-Maut beträgt 3 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist. Aus diesem Grund dürften in der Regel Rückzahlungsansprüche, die vor 2017 entstanden sind, verjährt sein. Ansprüche, die im Jahr 2017 entstanden sind, würden damit zum 31.12.2020 verjähren. Ein schnelles Tätigwerden ist deshalb dringend geboten.

Für die kurzfristige Geltendmachung von möglichen Ansprüchen steht Ihnen in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Marta Szatarska gern zur Verfügung. Frau Rechtsanwältin Szatarska ist sowohl in Deutschland, als auch in Polen als Rechtsanwältin zugelassen und seit vielen Jahren auf Fälle im nationalen und internationalen Transport-und Speditionsrecht Spezialisiert.  Die Verleihung des Titels zur Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht ist bereits bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg beantragt.