Rechtsanwältin Opferstrafrecht Cottbus
Opferstrafrecht
Sie sind Opfer einer Straftat. Anwaltliche Unterstützung können Sie nutzen egal ob als Zeugenbeistand im Rahmen der Vernehmungen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch im anschließenden gerichtlichen Verfahren gegen den Täter. Im Rahmen eines Nebenklageverfahren erhalten Sie anwaltlichen Beistand für das gesamte strafrechtliche Verfahren. Als anwaltlich vertretene Nebenklägerin nehmen Sie an dem vollständigen Strafverfahren als Prozessbeteiligter teil, können eigene Anträge, auch Beweisanträge stellen, Zeugen befragen, Stellungnahmen abgeben und haben zu jeder einzelnen Hauptverhandlung ein Anwesenheitsrecht. Dies und vor allem das anschließende Schlussplädoyer übernehmen selbstverständlich die Anwältin für Sie. Darüber hinaus können Sie als Nebenklägerin den so genannten Adhäsionsantrag, mit welchem etwaige Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen können. Sie ersparen sich so ein zusätzliches zivilrechtliches Verfahren. Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz oder auch Schadenersatzansprüche können mit anwaltlicher Unterstützung geltend gemacht werden.
Unsere Bürogemeinschaft arbeitet mit dem Weissen Ring e.V. , der Opferhilfe Cottbus und den Frauenschutzorganisationen in Cottbus und Umgebung zusammen.