Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Cottbus

Das deutsche Steuerrecht gehört zu den kompliziertesten der Welt. Es erfasst alle Lebensbereiche, umfasst zahlreiche Steuergesetze und erfährt ständige Neuerungen – nicht zuletzt durch die Rechtsprechung. Als Fachanwalt für Steuerrecht in Cottbus verfügt Benjamin Ehlers über die notwendigen steuerrechtlichen Qualifikationen und Erfahrungen, um Sie sowohl im Steuerrecht als auch im Steuerstrafrecht kompetent beraten und verteidigen zu können.

Das Steuerrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts und umfasst sämtliche Steuergesetze. Es regelt alle rechtlichen Belange, die sich mit der Erhebung von Steuern befassen.

Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Erlässe und Richtlinien machen das deutsche Steuerrecht, das zudem von diversen Ausnahme- und Sonderregelungen geprägt ist, zu einem der kompliziertesten der Welt. Regelmäßige Änderungen der Rechtsnormen – durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung – tragen ihr Übriges dazu bei.

Steueranwalt in Cottbus und Umgebung

Es ist deshalb wenig verwunderlich, dass der Fachanwalt für Steuerrecht eine der ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen ist. Benjamin Ehlers, Gründer der Kanzlei Hammermann & Ehlers, trägt diesen Titel bereits seit 2005 und kann entsprechend tiefgreifende Erfahrungen im Steuerrecht und Steuerstrafrecht vorweisen.

In unserer Kanzlei in Cottbus beraten wir nicht nur Privatperson, Familien, Beamte, Arbeitnehmer und Erben, sondern auch Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer sowie Anleger und Investoren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Wohnsitz im In- oder Ausland haben.

Tätigkeitsschwerpunkte im Steuerrecht

Steuerrechtliche Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Mit dem Gesellschaftsvertrag, dem Erbvertrag oder dem Testament gibt es eine Vielzahl an Verträgen, die konkrete Auswirkungen auf die Steuerlast der Vertragspartner haben. Deshalb sollten gewisse Verträge vor ihrem Abschluss geprüft werden, da nach ihrer Unterzeichnung keine steuerliche Optimierung mehr möglich ist. Gern prüfen wir, mit welcher Steuerlast Sie in Abhängigkeit einer vertraglichen Gestaltung zu rechnen haben und beraten Sie hinsichtlich der abgabenoptimierten Gestaltung von Verträgen. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern Ausgeschenke zukommen lassen wollen, Ihr Unternehmen umstrukturieren müssen oder Ihr Vermögen übertragen wollen.

Steueroptimierte Nachlassgestaltung

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer stellen für die Begünstigten häufig eine hohe Belastung dar. Damit verbundene Liquiditätsengpässe können dazu führen, dass Erben zum Beispiel Immobilien veräußern oder Unternehmensnachfolger den Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen können. Rechtsanwälten und Steuerberatern stehen Instrumente zur Verfügung, die dabei helfen, die Steuerlast zu vermindern oder gar zu vermeiden. Je früher Sie sich bezüglich Ihrer persönlichen Nachlassgestaltung beraten lassen, desto besser für Ihr Vermögen!

Prüfung von Steuerbescheiden, Schätzungsbescheiden und Einspruchsentscheidungen

Wir überprüfen von den Finanzbehörden zugestellte Steuerbescheide, Schätzungsbescheide und Einspruchsentscheidungen auf ihre Berechtigung und Korrektheit und sorgen für die Wahrung Ihrer Rechte. Häufig sind Steuerforderungen zahlungsverjährt oder festsetzungsverjährt. Eine Steuerschätzung ohne Schätzungsgrundlage kann nichtig sein. Gegen Einspruchsentscheidungen muss binnen eines Monats vor dem Finanzgericht geklagt werden.

Aussetzung der Vollziehung

Häufig gehen Mandanten davon aus, dass durch die Einlegung des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid die Steuerzahlung bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts ausgesetzt ist. Doch der Steuerbescheid ist immer ein Vollstreckungstitel, der grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Nur durch die fristgerechte Beantragung einer Vollziehungsaussetzung können Sie sich von der unmittelbaren Zahlungspflicht befreien. Wird die Aussetzung der Vollziehung von dem zuständigen Finanzamt abgelehnt, beantragen wir diese vor dem Finanzgericht.

Stundung und Vollstreckungsaufschub

Ist die Frist abgelaufen und der Steuerbescheid nicht mehr anfechtbar, können wir für Sie die Stundung bzw. den Vollstreckungsaufschub beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung mit dem Finanzamt und können dadurch Liquiditätsengpässe und Verschuldung vermeiden.

Billigkeitserlass

Wenn der Rechtsweg ausgereizt wurde, stellt der Billigkeitserlass oft die letzte Möglichkeit dar, um Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zu verhindern. Der teilweise oder komplette Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen ist eine reine Ermessensentscheidung der Behörden.

Er kann zum Beispiel gewährt werden, wenn sich Steuerschulden unverschuldet angehäuft haben oder absehbar ist, dass der Steuerschuldner die erforderlichen Mittel zur Begleichung seiner Steuerschuld unter keinen Umständen aufbringen kann. Damit Ihr Antrag auf Billigkeitserlass erfolgreich ist, sollten Sie sich dafür Hilfe von einem argumentationsstarken Fachanwalt für Steuerrecht suchen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Wenn Sie Ihr Einkommen nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland generieren, sehen Sie sich mit den Steuergesetzgebungen verschiedener Staaten konfrontiert. Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen mit über 100 Staaten weltweit geschlossen. Die Abkommen weisen das Besteuerungsrecht einem Staat zu oder der Staat rechnet die in einem anderen Staat gezahlten Steuern an. Wir beraten Sie zu allen Fragen der internationalen Besteuerung und sorgen dafür, dass Sie nur die Steuern zahlen, die Sie nach geltendem Recht auch wirklich zahlen müssen.

Umsatzsteuerrecht

Schon das nationale Umsatzsteuerrecht ist komplex und kann Unternehmen schnell in rechtliche Schwierigkeiten bringen, wenn die zahlreichen Pflichten und Fristen nicht eingehalten werden. Noch unübersichtlicher wird es bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen. Wir analysieren Ihren Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie Ihre Steuererklärungsprozesse um umsatzsteuerrechtliche Risiken aufzudecken und zu beseitigen. Wir unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen und führen Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren sowie Finanzgerichtsprozesse.

Steuerberaterhaftung

Werden Sie trotz Beratung und Betreuung durch einen Steuerberater dazu aufgefordert Steuern zu bezahlen, die bei korrekter Beratung hätten vermindert oder gar vermieden werden können, prüfen wir für Sie, ob die Steuerberaterhaftung greift. Wir berechnen die Höhe der Ansprüche gegen Ihren Steuerberater und sorgen dafür, dass diese nicht verjähren.

Finanzgerichtsverfahren

Wenn Einsprüche und Anträge fruchtlos verlaufen, nehmen wir eine rechtliche Bewertung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten einer Klage. Entscheiden Sie sich dafür, den Klageweg zu bestreiten, reichen wir für Sie Klage vor dem Finanzgericht ein und übernehmen Ihre fachkundige Verteidigung.

Erstellung von Selbstanzeigen

Wenn Sie fahrlässig oder vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, können Sie durch eine rechtzeitige und korrekte Selbstanzeige das Strafmaß reduzieren oder sogar Straffreiheit erlangen. Als Fachanwalt für Steuerrecht in Cottbus übernimmt Benjamin Ehlers die Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige.

Voraussetzung dafür ist die vollständige und lückenlose Aufdeckung gegenüber der Finanzbehörde sowie die fristgerechte Nachzahlung der Steuerschuld nebst Zinsen. Da sich die Steuerlast und die Zinsbelastung mit jedem Monat erhöhen, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen, um die finanziellen und juristischen Folgen einer Steuerhinterziehung so gering wie möglich zu halten.

Steuerstrafverteidigung

Wurde gegen Sie bereits ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung eröffnet, sollten Sie sich unmittelbar juristischen Beistand suchen, der Ihre Verteidigung vor den Ermittlungsbehörden und Gerichten übernimmt. Je früher ein Steueranwalt auf das Verfahren einwirken kann, desto besser sind Ihre Chancen auf einen glimpflichen oder gar straffreien Ausgang.

Das gilt vor allem deshalb, weil die Oberfinanzdirektionen in den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik das Strafmaß in Form von Tagessätzen höchst unterschiedlich handhaben und festsetzen. Ein mit der Materie bestens vertrauter Anwalt wie Benjamin Ehlers kann durch seine Verteidigung positiven Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes nehmen.

Kanzlei für Steuerrecht in Cottbus

Egal welchen Herausforderungen im Steuerrecht oder Steuerstrafrecht Sie sich ausgesetzt sehen – wir beraten und verteidigen Sie stets kompetent, unabhängig und zielorientiert. Dabei kooperieren wir bei Bedarf mit vertrauten Steuerberatern und können Ihnen in unserer Kanzlei in Cottbus somit eine optimale Rechtsbetreuung durch versierte Fachanwälte anbieten.

Benjamin Ehlers

Fachanwalt für:

  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:

  • Insolvenzrecht
  • Forderungseinzug
  • Zivilrecht (Kaufrecht und Zwangsvollstreckung)

Anwaltskanzlei Cottbus

  • Karl-Liebknecht-Straße 25 / Schillerstraße
    03046 Cottbus
    (gegenüber dem Staatstheater Cottbus)
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    F 0355 - 479 20 11
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