Mietrecht Cottbus – Rechtsanwalt und Fachanwalt Peter Albert berät Sie
Bereits seit 2011 ist Peter Albert Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) in Cottbus und hat sich in dieser Funktion vor allem auf die Vertretung von Vermietern spezialisiert. Diese müssen heute eine nie gekannte Fülle an Gesetzen und Verordnungen beachten und sehen sich zugleich mit einer überdurchschnittlich mieterfreundlichen Rechtsprechung konfrontiert. Dabei stellt vermietetes Wohneigentum für die meisten Immobilienbesitzer eine unverzichtbare Einnahmequelle dar, die vielfach zugleich der Altersvorsorge dient. Umso existenzbedrohender wirken sich beispielsweise Mietrückstände aus, insbesondere bei den kostspieligen Anforderungen, die Vermieter heute erfüllen müssen.
Peter Albert hat langjährige Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren zu Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, Modernisierungen, Mieterhöhungen, Mietmängeln und damit verbundenen Mietminderungen, offenen Mietzinsforderungen, Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf und der fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Als etablierter Fachanwalt ist Herr Albert in der Lage, juristisch korrekte Mietverträge aufzusetzen, die die Interessen der Vermieter absichern und keinerlei Angriffspunkte durch unwirksame Mietvertragsklauseln bieten.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein hat sich Rechtsanwalt Albert einen Namen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gemacht. Als solcher wird seine rechtliche Expertise seit Jahren von zahlreichen privaten sowie gewerblichen Vermietern und nicht zuletzt von mehreren Hausverwaltungen nachgefragt. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, hat sich Herr Albert dazu entschieden, ausschließlich und konsequent die Interessen von Vermietern, Hausverwaltungen sowie Wohnungseigentümern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften zu vertreten.
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht:
Was wir für Sie tun
Die Vermietung von Immobilien birgt einige rechtliche Fallstricke, die bereits beim Mietvertrag beginnen. Deswegen sollten Vermieter sich diesen von einem spezialisierten Rechtsanwalt aufsetzen oder zumindest überprüfen lassen. Peter Albert ist Fachanwalt für Mietrecht in Cottbus und verfügt deshalb über langjährige Erfahrung und einen vollumfänglichen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ein juristisch einwandfreier Mietvertrag, der die Interessen des Vermieters hinreichend absichert, ist nicht nur für gewerbliche Vermieter mehrerer Immobilien, sondern insbesondere auch für private Wohnungsvermieter entscheidend. Gerade für letztere stellen die Mieteinnahmen eine elementare Säule der Einkünfte und damit der Existenzabsicherung da. Können Großvermieter die Risiken auf mehrere Schultern verteilen, machen sich Kleinvermieter von ihren Mietern im großen Maße abhängig.
Mietrückstände und Räumungsklagen
Umso ärgerlicher und bedrohlicher ist es, wenn Mieter ihren finanziellen Pflichten nicht mehr nachkommen können oder sich gar als Mietnomaden entpuppen. In beiden Fällen gilt es mit fachkundiger Unterstützung eines Anwalts für Mietrecht schnell zu handeln, um die Mietrückstände und Folgekosten so gering wie möglich zu halten. Der Cottbuser Rechtsanwalt Peter Albert unterstützt Vermieter bei der Wahrung gesetzlicher Fristen und schlimmstenfalls auch bei der Erhebung einer Räumungsklage. Nicht zuletzt durch die schleppende Abarbeitung dieser Klagen, infolge überlasteter Gerichte, ist nicht nur zeitnahes, sondern auch juristisch versiertes Handeln erforderlich, um den Zeitraum des Mietausfalls so gering wie möglich zu halten. Ein spezialisierter Fachanwalt für Mietrecht kann deshalb unter Umständen auch ein beschleunigtes Räumungsverfahren erwirken.
Mit Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Albert sollten Sie als Vermieter aber bereits vor Abschluss eines Mietvertrages Möglichkeiten erörtern, wie Sie Mietverträge mit potentiellen Mietnomaden vermeiden bzw. wie Sie mithilfe von rechtlich zulässigen Sicherheiten mögliche Mietausfallrisiken reduzieren.
Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
Unabhängig solch ärgerlicher Extremfälle müssen sich Vermieter im Alltag häufig mit diversen anderen Problemen herumärgern. Ein gängiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern sind die alljährlichen Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen. Ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt wie Peter Albert in Cottbus schützt Vermieter durch formell unangreifbare Abrechnungen vor teuren Widersprüchen von Mietern. Außerdem ist er bei der Durchsetzung berechtigter Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen behilflich.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen ferner die allgemeine Durchsetzung von Mietanpassungen und Schönheitsreparaturen, Streitigkeiten bezüglich der Mietkaution und Untervermietung, juristische Fragen im Zusammenhang mit Mängeln der Mietsache, Instandhaltung und Modernisierung sowie ordentliche und fristlose Kündigungen des Mietverhältnisses. Nicht zuletzt bei der oft heiklen Umsetzung einer Kündigung ist das Wissen eines Fachanwalts für Mietrecht gefragt. Peter Albert vertritt als solcher sowohl Vermieter die an Privatpersonen vermieten, als auch solche die Büro- und Gewerberäume anbieten.
Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht
Herr Albert ist aber nicht nur Fachanwalt für Mietrecht, sondern gleichzeitig auch Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht.
Gerade in Wohnungseigentümergemeinschaften herrscht ein hohes Konfliktpotential, beispielsweise wenn einzelne Eigentümer das Hausgeld verweigern und so die finanzielle Grundlage der Eigentümergemeinschaft bedrohen.
Weitere Streitgründe, bei denen ein Fachanwalt für WEG-Recht zur Hilfe gerufen wird, sind die gewerbliche statt private Nutzung von Sondereigentum oder auch Meinungsverschiedenheiten über Flächen und ihre Gestaltung bzw. Nutzung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Mitunter beginnen die Probleme aber auch schon vor dem Einzug, wenn z.B. der Bauträger die bereits verkauften Wohnungen nicht fristgerecht fertigstellen kann. All das sind Fälle in denen Fachanwalt Peter Albert Wohnungseigentümer in und um Cottbus oder der Hauptstadtregion bei der nachhaltigen Wahrung und erfolgreichen Durchsetzung ihrer Interessen und Pflichten unterstützt.
Tätigkeitsschwerpunkte im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietverträge
Der Mietvertrag soll alle wichtigen Aspekte des Mietverhältnisses regeln, damit es später nicht zu ärgerlichen und teuren Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Mieter und Vermieter kommt. Viele Klauseln in Mietverträgen, insbesondere in Wohnraummietverträgen, wurden in den vergangenen Jahren durch die Gerichte als unwirksam betrachtet. Die Erstellung des Mietvertrags sollte aufgrund der Komplexität des Mietrechts deshalb einem Profi überlassen werden. Die Kosten hierfür sind deutlich geringer und damit besser angelegt, als bei späteren juristischen Auseinandersetzungen.
Mietpreisanpassungen
Ständig steigende Kosten zwingen Vermieter zu Mietpreiserhöhungen, um weiterhin wirtschaftlich agieren zu können und das Wohneigentum als Geschäftsgrundlage zu erhalten. Wir unterstützen Vermieter bei der Durchsetzung entsprechender Preisanpassungen, insbesondere auf Basis des in Cottbus bzw. Berlin und Potsdam jeweils geltenden qualifizierten Mietspiegels.
Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern ist die jährliche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung. Vermieter müssen sich an diverse Regeln halten, um ihre gerechtfertigten Forderungen auch tatsächlich zu erhalten. Trotzdem kommt es selbst bei formell korrekten Abrechnungen oft zu Widersprüchen und Zahlungsverweigerungen.
Eigenbedarfskündigungen
Das Mietrecht gewährt Vermietern unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen ein besonderes Kündigungsrecht, wenn sie die Wohnung für eigene Zwecke nutzen wollen. Das gilt nicht nur für den Vermieter selbst, sondern auch für einen relativ großen Verwandtenkreis der den Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel und sogar Nichten und Neffen umfasst. Hierbei gilt es, sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für ein solches Kündigungsrecht bereits vor Ausspruch der Kündigung mit Herrn Albert als Fachanwalt für Mietrecht abzustimmen. Prozessuale Risiken können so bereits im Vorfeld vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden.
Räumungsklagen
Ein großes Ärgernis für Vermieter sind säumige Mieter, die sich auch noch querstellen und die Wohnung nicht verlassen wollen. In diesem Fall muss schnellstmöglich zum äußersten Mittel – der Räumungsklage – gegriffen werden, um den Zeitraum des Mietausfalls so klein wie möglich zu halten. Ein erfahrener Fachanwalt für Mietrecht kann die Räumungsklage unter bestimmten Voraussetzungen beschleunigen.
Schönheitsreparaturen
Es liegt im Interesse des Vermieters, dass der Mieter die Wohnung beim Auszug in dem Zustand hinterlässt, in dem sie ihm übergeben wurde. Damit der Vermieter darauf einen Anspruch hat, müssen entsprechende Klauseln im Mietvertrag allerdings rechtens und wasserfest formuliert sein. Unwirksame Klauseln führen andernfalls dazu, dass der Vermieter die Renovierung selbst in die Hand nehmen muss und auf den Kosten sitzen bleibt.
Mietkaution
Die Mietkaution soll den Vermieter und seine Forderungen aus dem Mietverhältnis absichern, beispielsweise wenn der Mieter seiner Pflicht zur Mietzahlung, Nebenkostenübernahme oder Schönheitsreparaturen nicht nachkommt. Die Risikoabsicherung ist vom Gesetzgeber allerdings auch an Pflichten gebunden, beispielsweise was die Anlage der Mietkaution angeht. Nach einer Kündigung ist die Rückzahlung nicht selten Streitthema unter den Vertragsparteien.
Untervermietungen
Viele Vermieter möchten aus guten Gründen verhindern, dass ein Mieter ihre Wohnung untervermietet. Denn was viele nicht wissen: Ein Untermieter genießt gegenüber dem Hauptmieter denselben Schutz wie dieser gegenüber dem Vermieter. Vermieter sollten die Untervermietung deshalb stets zustimmungspflichtig halten und ggf. vertraglich genau regeln.
Instandhaltung und Modernisierung
Um seine Geschäftsgrundlage zu erhalten, ist jeder Vermieter an Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen interessiert. Letztere werden beispielsweise aus Umweltschutzgründen nicht selten sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Vermietern bieten sich in diesem Zusammenhang verschiedene Möglichkeiten, um den Mieter an einem Teil der Kosten zu beteiligen, wie z.B. die Erhöhung der Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.
Kündigung des Mietverhältnisses
Die Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters ist immer eine heikle Angelegenheit, nicht nur weil bestimmte Fristen einzuhalten sind, sondern weil die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen nur aus bestimmten Gründen möglich ist. Es ist deshalb zu empfehlen, sich vor Ausspruch der Kündigung anwaltlichen Rat zu suchen, damit eine Kündigung schnellstmöglich bzw. zum gewünschten Zeitpunkt auch wirklich wirksam wird. Fristlose Kündigungen müssen stichhaltig begründbar sein und bedürfen deshalb besonderer Sorgfalt.
Beschlüsse von Eigentümergemeinschaften
Innerhalb von Eigentümergemeinschaften ist es nicht immer leicht zu Entscheidungen und Ergebnissen zu kommen, die das Kollektiv zufriedenstellen. Ein Fachanwalt für WEG-Recht kann vermitteln, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt und im Zweifel auch Auskunft darüber geben, wann von der Eigentümergemeinschaft gefasste Beschlüsse rechtens oder eben nicht rechtens sind und wie ggf. dagegen vorgangenen werden kann.