Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Potsdam
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Potsdam

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Potsdam ist Peter Albert bei HEA der Experte, wenn es um arbeitsrechtliche Belange geht. Mit seiner fachlichen Expertise und langjährigen Erfahrung vertritt der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sowohl individuelle, als auch kollektive Interessen – für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Gerade im komplexen Arbeitsrecht bedarf es mehr, als nur die Gesetze und Rechtsprechungen zu kennen. Viele Fälle und Verfahren werden außergerichtlich oder in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht beigelegt, ohne das es zu einem richterlichen Urteil kommt. Hierbei sind Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick gefragt, um die Positionen der Mandantschaft bestmöglich vertreten und ein Verhandlungsergebnis in ihrem Sinne erzielen zu können.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Potsdam

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut Peter Albert seine Mandanten nicht nur in Potsdam, sondern in der gesamten Bundesrepublik. Seitdem ihm 2001 der Fachanwaltstitel verliehen wurde, kümmert er sich vorwiegend um die Interessen der Arbeitgeber. Genau wegen dieser Erfahrung beauftragen ihn allerdings auch viele Mandanten in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.

Da Arbeitgeber fast grundsätzlich einen rechtlichen Beistand an ihrer Seite haben, sollten sich auch Arbeitnehmer Unterstützung bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte holen. Das gilt nicht nur dann, wenn es zum Beispiel durch die Aussprache einer Kündigung bereits zum Äußersten gekommen ist. Arbeitnehmer haben weitreichende Rechte und müssen zum Beispiel weder ungerechtfertigte Abmahnungen, noch unbezahlte Überstunden oder gar Mobbing am Arbeitsplatz hinnehmen.

Ist es schon zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gekommen, müssen Arbeitnehmer besonders schnell handeln. Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage – die in vielen Fällen sinnvoll, weil aussichtsreich ist – beträgt lediglich drei Wochen. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, können Sie die Ihnen vom Gesetzgeber zugeschriebenen Rechte voll ausschöpfen und mit Nachdruck durchsetzen oder einen für Sie finanziell sehr lukrativen Abfindungsvergleich abschließen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Potsdam

Der hohe Stellenwert des Kündigungsschutzes und der Arbeitnehmerrechte in der Bundesrepublik Deutschland ist zuweilen eine Herausforderung für Unternehmen. Während Arbeitnehmer einen hohen Schutz genießen und sich bei arbeitsgerichtlichen Verfahren oft besserstellen, fällt es Arbeitgebern häufig trotz berechtigtem Interesse schwer, sich gegen Mitarbeiter zu Wehr zu setzen, deren Verhalten nicht in ihrem Sinne und bisweilen sogar geschäftsschädigend ist.

Entsprechend sinnvoll ist es, fundierten Rat bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuholen, der über die Optionen berät und über Risiken aufklärt, klare Handlungsanweisungen gibt und aktiv dabei hilft, die Rechte des Unternehmens durchzusetzen und somit letztlich auch die Interessen der übrigen Belegschaft wahrt. Denn wenn einzelne Mitarbeiter plötzlich ein ökonomisches Risiko darstellen, bedroht das im Zweifel die gesamte Existenz des Unternehmens.

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei für Arbeitsrecht

Arbeitsverträge

Wir erstellen Arbeitsvertragsvorlagen sowie individuelle Arbeitsverträge für besondere Angestellte, wie zum Beispiel Vorstände, Geschäftsführer oder Prokuristen. Dabei stellen wir neben der aktuellen Rechtslage auch die Wahrung Ihrer Interessen in den Vordergrund. Selbstverständlich übernehmen wir auch die fachkundige Überprüfung von Arbeitsverträgen für beide Vertragsparteien.

Befristungen

Insbesondere befristete Arbeits- und Verlängerungsverträge, an die besondere Anforderungen gestellt werden, sollten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erstellt werden, damit sich daraus später beispielsweise keine Pflicht zur Festanstellung ergibt. Darüber hinaus unterstützt Sie Peter Albert in Potsdam natürlich auch bei Befristungskontrollklagen, Entfristungsklagen und anderen Maßnahmen im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen.

Abmahnungen

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Abmahnungsgründen und erstellen für Arbeitgeber rechtskonforme Abmahnungen, die häufig zwingende Voraussetzung für weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen sind. Im Interesse der Arbeitnehmer gehen wir gegen unrechtmäßige Abmahnungen vor und sorgen dafür, dass diese beispielsweise aus der Personalakte entfernt werden und für den Arbeitnehmer keinerlei Konsequenzen haben.

Vergütung und Überstunden

Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Arbeitgeber bei der Konzeption gerechter Vergütungsmodelle und bei der Abgrenzung von Vergütungsansprüchen in Bezug auf verschiedene Arbeitnehmergruppen im Unternehmen. Wir setzen arbeits- oder tarifvertragliche Lohn- und Gehaltsansprüche durch und beraten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer beim Thema Überstunden.

Krankheit und Urlaub

Lange Ausfallzeiten durch Krankheit sind eine Herausforderung für alle Beteiligten. Wir beraten Arbeitnehmer, welche Rechte sie bei längerfristiger Erkrankung (zum Beispiel in Bezug auf die Entgeltfortzahlung und krankheitsbedingter Kündigung) haben und inwiefern Urlaubsansprüche und Urlaubswünsche notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können.

Betriebsübergänge

Wenn Betriebe oder Betriebsteile auf einen neuen Inhaber übergehen, gibt es diverse Pflichten zu beachten. Die Arbeitnehmer müssen noch vom bisherigen Arbeitgeber schriftlich über das Vorhaben informiert werden, wobei bestimmte inhaltliche Vorgaben und Regeln zu berücksichtigen sind. Außerdem ist das prinzipielle Kündigungsverbot zu beachten. Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht und können den Betriebsübergang somit ablehnen. Damit ein reibungsloser Übergang stattfinden kann, beraten wir Sie im Vorfeld und begleiten Sie während dieses wichtigen Schrittes – nicht nur in Potsdam, sondern bundesweit.

Arbeitnehmerüberlassung

Die im Volksmund oft als Leiharbeit oder Zeitarbeit bezeichnete Arbeitnehmerüberlassung ist mittlerweile in allen Branchen und für sämtliche Positionen in einem Unternehmen gang und gäbe. Allerdings müssen für ihre Rechtmäßigkeit auch diverse gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. Das beginnt bereits bei der Genehmigung für die Verleihung von Arbeitskräften. Wir unterstützen nicht nur Unternehmen und Personaldienstleister, sondern auch Leiharbeitskräfte bei der Wahrung des Gleichstellungsgrundsatzes und der Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen.

Kündigung und Kündigungsschutz

Sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung wichtige Regeln und Fristen einhalten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Potsdam kennt Peter Albert die Voraussetzungen für die erfolgreiche Freisetzung von Mitarbeitern und weiß, wie sich Mitarbeiter zum Beispiel mit einer Kündigungsschutzklage bei einer ungerechtfertigten Kündigung zur Wehr setzen können.

Interessensausgleich und Sozialplan

Sind Unternehmen aus ökonomischen Gründen dazu gezwungen, eine größere Anzahl an Mitarbeitern zu entlassen, muss dies zu sozialverträglichen Bedingungen erfolgen. Der Betriebsrat muss in die Entscheidung einbezogen werden und hat konkrete Mitbestimmungsrechte, wenn es zum Beispiel um die Ausarbeitung eines Sozialplans geht. Arbeitnehmer können die sie betreffende Entscheidung von unserem Experten für Arbeitsrecht überprüfen lassen und gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen.

Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung

Ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl haben Arbeitnehmer bzw. die von ihr gewählte Arbeitnehmervertretung gewissen Mitspracherechte. Je nach Rechtsform kann im Rahmen der unternehmerischen Mitbestimmung sogar auf zentrale Planungs-, Lenkungs- und Organisationsentscheidungen im Unternehmen Einfluss genommen werden. Am verbreitetsten ist jedoch die Mitbestimmung durch den Betriebsrat, der mitunter weitreichende Informations-, Anhörungs-, Beratungs-, Entscheidungs-, Veto- und Initiativrechte hat.

Diskriminierung und Mobbing

Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer nicht nur vor Willkür beim Einstellungsverfahren, sondern auch vor Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie Peter Albert in Potsdam und Umgebung bei der arbeitsrechtlichen Lösung solcher emotionalen Extremsituationen, ohne das Ihnen dadurch finanzielle oder arbeitsrechtliche Nachteile entstehen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 – in Potsdam und Umgebung

Nachdem sich Peter Albert bereits im Studium und Referendariat auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert hat, wurde ihm 2001 der entsprechende Titel als Fachanwalt verliehen. Seitdem ist er nicht nur in Cottbus, sondern auch in Potsdam ein gefragter Rechtsanwalt, um Konfliktsituationen am Arbeitsplatz im Interesse seiner Mandanten gerichtlich und außergerichtlich zu lösen.

Herr Albert ist Mitglied des Arbeitskreises Arbeitsrecht des Berliner Anwaltsvereins und engagiert sich in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Außerdem doziert der erfahrene Anwalt zum Thema Arbeitsrecht unter anderem für die IHK Cottbus bzw. die IHK Bildungszentrum Cottbus GmbH.

Peter Albert

Fachanwalt für:

  • Arbeitsrecht
  • Miet- und WEG-Recht

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:

  • Vertragsrecht
  • Erbrecht

Falk Hammermann

Fachanwalt für:

  • Bau- und Architektenrecht
  • Miet- und WEG-Recht

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:

  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

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