Servicebereich HEA Rechtsanwälte Fachanwälte in Partnerschaft
Sofern Sie anwaltliche Beratung benötigen, aber nicht selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie bei Ihrem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein und Ihren Eigenanteil an der Beratungsgebühr in Höhe von 17,85 Euro in Bar zum vereinbarten Termin mit. Für den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht können Sie das hier verlinkte Formular nutzen.
Justizportal des Bundes und der Länder, Beratungshilfe
Sofern ein gerichtliches Verfahren beabsichtigt oder gegen Sie eingeleitet wurde und Sie nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel für eine anwaltliche Vertretung verfügen, können Sie das hier verlinkte Formular nutzen, um Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Mandanten, die sich Zeit und Aufwand für den Weg in die Kanzlei ersparen wollen, die Möglichkeit, Ihren Fall mit uns per abgesicherter Video-Telefonie zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit uns einen Termin und informieren sich über den Anbieter der Video-Telefonie-Lösung BRAVIS, einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Cottbus. Wir schicken Ihnen mit der Terminbestätigung einen Link zur benötigten Software, deren Nutzung für Sie kostenfrei ist.