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Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verändert aktuell das gesellschaftliche und öffentliche Leben. Fast täglich treten neue Maßnahmen in Kraft, um die Ausbreitung einzudämmen und das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen wirken sich allerdings auch schwerwiegend auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Von Home Office, über Kurzarbeit, Quarantäne bis zur Sicherstellung der Kinderbetreuung. Bei vielen Fragen herrscht derzeit große Verunsicherung. 

Welche Rechtslage derzeit für beide Seiten gilt, darüber informiert Peter Albert, Fachanwalt für Arbeitsrecht,  von der Cottbuser Kanzlei HEA Rechtsanwälte in unserem neuen Videoblog [NLa Rechtstipp]. Zu sehen im Titelvideo.

Ab Mittwoch soll das öffentliche Leben landesweit weitgehendst zurückgefahren werden. Schulen und Kitas schließen, eine Notbetreuung wird aufrechterhalten. Dies gilt allerdings nur für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen berufstätig sind. Unter anderem wird in unserem Videoblog darüber aufgeklärt, wie sich die Rechtslage verhält, wenn Eltern ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil sie keine alternative Betreuungsmöglichkeit finden. Ein weiteres zentrales Thema ist derzeit die Frage nach dem Kurzarbeitergeld, das allerdings eine vertragliche Grundlage benötigt. Fest geregelt ist der Anspruch auf Entgelt für Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne befinden. Hier greift das Infektionsschutzgesetz. Mehr Infos über die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in diesen Tagen gibt es in unserem aktuellen Kenner & Könner Blog – Rechtstipps auf Youtube.