Durchgängig auf der Mittelfahrbahn? Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot

 

Wenn man auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, sieht man häufig Autofahrer, die durchgängig auf der Mittelfahrbahn fahren. Gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot?

 

 

Was ist das Rechtsfahrgebot?

§ 2 Abs. 1 und 2 StVO besagen, dass

  1. Fahrzeuge von zwei Fahrbahnen die rechte Fahrbahn benutzen müssen und
  2. möglichst weit rechts zu fahren ist (sog. Rechtsfahrgebot).

 

Das Rechtsfahrgebot besagt also, dass Sie so weit rechts fahren müssen, wie es Ihnen möglich ist. Möglich ist es dann nicht mehr, wenn Sie beispielsweise ein langsamer fahrendes Fahrzeug überholen wollen. Das gilt immer außerorts, also auch auf Autobahnen. Sobald Sie aber das langsamere Fahrzeug überholt haben, müssen Sie wieder auf die rechte Fahrbahn wechseln.

 

Gilt das Rechtsfahrgebot auch auf dreispurigen Autobahnen?

Auch auf dreispurigen Autobahnen gilt erst einmal das Rechtsfahrgebot. Allerdings gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot, wenn auf der rechten Fahrbahn „hin und wieder“ Fahrzeuge unterwegs sind und Sie diese wegen einer höheren Geschwindigkeit ohnehin überholen werden (§ 7 Absatz 3a StVO). Müssen Sie also nach jedem Überholvorgang wieder auf die rechte Fahrbahn wechseln, auch wenn jeder Spurwechsel die Unfallgefahr erhöht?

 

Wann fahren auf der rechten Fahrbahn „hin und wieder“ Fahrzeuge?

Hier kommt die sog. 20-Sekunden-Regel ins Spiel. Wenn Sie ein Fahrzeug überholt haben, müssen Sie wieder auf die rechte Fahrbahn wechseln, wenn Sie nicht innerhalb von 20 Sekunden das nächste Fahrzeug überholen werden.

 

Was tun gegen nervige Fahrzeuge auf der Mittelfahrbahn?

So verlockend die leere rechte Fahrbahn aussieht: Sie dürfen die sog. Mittelspurschleicher nicht auf der rechten Fahrbahn überholen. Sie müssen also auf die linke Fahrbahn wechseln, das Fahrzeug überholen und wieder nach rechts fahren – ggf. auf die weiterhin leere rechte Fahrbahn. Überholen Sie das Fahrzeug von rechts, droht Ihnen ein Bußgeld von € 100,00 und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Nicht alle permanent auf der Mittelfahrbahn fahrenden Fahrzeugführer tun dies mit böser Absicht. Mehrfach haben wir beobachtet, dass ein ein auf der Mittelspur fahrendes Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen wechselt, nachdem es selbst überholt wurde.

 

Was droht sog. Mittelspurschleichern?

Verstoßen Sie gegen das Rechtsfahrgebot und gefährden hierbei einen anderen Verkehrsteilnehmer, droht Ihnen ein Bußgeld von € 80,00 und ein Punkt im Fahreignungsregister.

 

Auf der Mittelfahrbahn erwischt?

Wenn Sie wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, hilft Ihnen in Potsdam, Cottbus und Region Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Claudia Napieralski.