Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auf der Autobahn überholen?
Darf ein Einsatzfahrzeug von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst überholt werden? PS-Starke Fahrzeuge machen es möglich, dass Einzelne schneller unterwegs sein können als Einsatzfahrzeuge. Wie ist die Rechtslage?
1. Die Verkehrssituation
Wir stellen uns auf der Autobahn folgende Situation vor: In unregelmäßigen Abständen fährt auf der rechten Spur ein Fahrzeug. Sie überholen die Fahrzeuge, die vor Ihnen auf der rechten Spur sind auf der linken Spur und wechseln zurück auf die rechte Fahrbahn. Irgendwann hören Sie ein Martinshorn. Ein Polizeifahrzeug nähert sich. Sie sehen das Blaulicht und lassen das Polizeiauto an Ihnen vorbeifahren. Nach einiger Zeit wird jede Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, sodass Sie freie Fahrt haben. Sie setzen Ihre Fahrt fort. Nach einiger Zeit nähern Sie sich dem Polizeifahrzeug wieder. Es fährt mit eingeschaltetem Blaulich vor Ihnen auf der rechten Spur. Ihre Geschwindigkeit ist höher als die des Einsatzfahrzeuges. Dürfen Sie nun das Einsatzfahrzeug links überholen?
2. § 35 StVO beschreibt die Sonderrechte
Einen Hinweis auf die Lösung des Problems liefert § 35 StVO: Hier werden die Sonderrechte u.a. für die Bundeswehr, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz, die Polizei und den Rettungsdienst geregelt. Sonderrechte haben zur Folge, dass die genannten Fahrer von den Regelungen der Straßenverkehrsordung ausgenommen sind.
Diese Norm sagt jedoch erst einmal nur etwas dazu aus, was Sonderrechte sind.
3. § 38 StVO regelt das Blaue und Gelbe Blinklicht
Interessanter wird deshalb § 38 StVO: Wer das blaue Blinklicht sieht und zugleich das Einsatzhorn hört, muss sofort freie Bahn schaffen.
4. Darf man das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht also überholen?
Freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen bedeutet, es durchlassen. Dafür müssen Sie gegebenenfalls anhalten oder selbst eine Fahrbahn wechseln.
Wenn in der oben beschriebenen Situation also das Polizeifahrzeug auf der rechten Fahrbahn durch Ihren Überholvorgang nicht behindert wird und Sie auch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern, dürfen Sie auch ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht überholen.
Bei den HEA Rechtsanwälten berät Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Napieralski zu allen Fragen des Verkehrsrechts. Sie ist zugleich Fachanwältin für Strafrecht.