Was hat sich verändert?

 

Mit dem Bußgeldkatalog 2021 hat es einige Änderungen gegeben, die sich schnell auf die Maßnahmen Fahrverbot, Punkte und Bußgeld auswirken.

 

1. Zusätzliche Fahrverbote

Nunmehr wurde der Verstoß gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Ihnen droht ein Fahrverbot.

 

2. Erhöhung der Punkte

Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5t müssen innerorts nun ihre Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) reduzieren. Bei Verstößen winkt neben einem Bußgeld von € 70,00 auch ein Punkt im Fahreignungsregister.

 3. Erhöhung des Bußgeldes

Was die Bußgelder anbelangt, wurden diese bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – innerorts wie außerorts – erhöht. Teilweise wurde sie schlicht verdoppelt, teilweise erheblich erhöht. So werden als Regelbußgelder verhängt:

 

Innerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro

über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro

 

Außerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro

über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro

 

 

Für das Parken auf Rad- und Gehwegen müssen Sie nun mit einem Bußgeld von € 110,00 rechnen. Parken Sie unberechtigt auf einem sog. Schwerbehindertenparkplatz, müssen Sie € 55,00 zahlen.

 

Wer Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehreinfahrten als Falschparker behindert, muss mit einem Bußgeld von € 100,00 rechnen.

 

4. Neu als Ordnungswidrigkeiten

Neu hinzugekommen zu den Ordnungswidrigkeiten ist das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie müssen ein Bußgeld von € 55,00 zahlen.

 

Vor allem in Großstädten bekannt ist das Halten in zweiter Reihe. Ihnen droht ein Bußgeld von € 110,00.

 

Das sogenannte Auto-Posing hat nunmehr auch seinen Einzug in den Bußgeldkatalog gefunden. Es wird mit Bußgeldern von € 100,00 geahndet.

 

5. Schwacher Trost:

Bei all den Änderungen gibt es einen schwachen Trost: Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden – anders als bei der Änderung des Bußgeldkataloges 2020 – keine Ausweitung der Fahrverbote vorgenommen. Als Faustformel können Sie sich also merken:

 

Ihnen droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h (wenn Sie innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h aufgefallen sind) – anderenfalls ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 31 km/h bzw. außerorts 41 km/h.

 

 

Sie sind geblitzt worden oder haben schon Post von der Straßenverkehrsbehörde erhalten? Deutschlandweit hilft Ihnen Rechtsanwältin Claudia Napieralski, Fachanwältin für Strafrecht, weiter. Sie brauchen Unterstützung in polnischer Sprache? Rechtsanwältin Marta Szatarska, Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht weiß, was zu tun ist.