Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen zum Jahreswechsel in ausgewählten Rechtsgebieten.
1. Arbeitsrecht
Minijobber
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen allerdings mit der Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Die Obergrenze für Minijobs steigt ebenfalls um 50 Euro. Es gilt damit eine Entgeltspanne zwischen 450,01 und 850 Euro. Frührentner dürfen dadurch bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies rentenmindernd angerechnet wird.
2. Steuerrecht
Steuersenkung
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf 8.130 Euro im Jahr.
Energetische Gebäudesanierung
Einzelmaßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung werden mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst.
Renten-Steuer
Arbeitnehmer können statt bisher 48 % nunmehr 52 % von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen. Die Beträge sind in den Vorsorgepauschalen bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet.
Elterngeld
Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet. Nach ersten Einschätzungen von Berufsfachverbänden führt die Neuregelung dazu, dass viele Arbeitnehmer die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können und auch weniger Elterngeld erhalten. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten sich werdende Eltern vor allem bei der Wahl der Steuerklasse frühzeitig beraten lassen.
Betreuungsgeld
Ab August 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder ersatzweise bei einer Tagesmutter/vater. Darüber hinaus wird voraussichtlich ebenfalls ab August das Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro für Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause betreuen möchten, eingeführt.
3. Gesetzliche Rentenversicherung
Beitrag Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent.
4. Verkehrsrecht
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, gelten in Umsetzung der so genannten EG-Führerscheinrichtlinie nur noch 15 Jahre lang. Ältere Führerscheine bleiben von dieser zeitlichen Befristung verschont.
5. Immobilien-/Mietrecht
Eigentümer
Ab 2013 können Grundstückseigentümer bestimmte Arbeiten am Schornstein oder anderen Feuerstätten frei an zugelassene Betriebe vergeben. Im Gegenzug müssen Eigentümer sich selbst um die Einhaltung aller Fristen kümmern und die korrekten Durchführung der nötigen Arbeiten nachweisen. Bestimmte hoheitliche Aufgaben wie der Feuerstättenbescheid und die Abnahme neuer Feuerstätten bleiben weiterhin in der Hand des Bezirksschornsteinfegers.
Mieter/Vermieter
Wichtige Änderungen im Mietrecht stehen unmittelbar bevor. Vorgesehen sind eine Einschränkung des Mietminderungsrechts bei energetischen Sanierungen sowie die Möglichkeit, Wohnungen per Einstweiliger Verfügung zu räumen. Außerdem sollen die zulässigen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen in Ballungsräumen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren reduziert werden. Das neue Mietrecht wird vermutlich noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten.