Sie erhalten einen Brief vom Finanzamt. Der hat meistens viele Zahlen, einer Zahlungsaufforderung und eine Rechtsbehelfsbelehrung … kurz den der Steuerbescheid. Mit Rechtsbehelfsbelehrung haben Sie einen Monat (ohne Rb ein Jahr, sehr selten) Zeit, gegen diesen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Wenn Sie diese Frist versäumen … Pech für Sie. Die Frist beginnt im Regelfall „mit dem 3. Tag nach Aufgabe zur Post“; sogenannte Zugangsvermutung. Das hilft Ihnen zunächst wenig; wer weiß schon wann das war. Der Bescheid wird regelmäßig mit dem Tag, der auf dem Bescheid angegeben ist. Ist z. B. Tag des Bescheides 15.10., der dritte Tag ist der 18.10., der Fristablauf ist der 17.11.. Ist der 17.11. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag so läuft die Frist am nächsten Werktag ab. Danach ist der Bescheid rechtskräftig ….. wenn Sie es also versäumt haben ….. Schicksal ? ! ? !

Manchmal können Sie Schicksal spielen …..lesen Sie den vollständigen Artikel hier