Paukenschlag in Berlin!
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Berliner Mietspiegel 2013 für unwirksam erklärt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Allerdings könnte es Auswirkungen für viele Mieter haben.

Der Sachverhalt

Die Vermieterin wollte die Miete einer Altbauwohnung auf 7,19 Euro kalt pro Quadratmeter erhöhen und damit über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die Mieter wehrten sich und beriefen sich auf die Grenzen des Mietspiegels.

Die Entscheidung

Dem Gericht zufolge könne der Berliner Mietspiegel nicht als Maß bei Mieterhöhungen angelegt werden.
Bei dessen Erstellung seien Mieten von sieben bis elf Euro zu Unrecht als Wucher eingestuft und nicht berücksichtigt worden – was die ortsübliche Vergleichsmiete in dem qualifizierten Mietspiegel senkte. Der Mietspiegel 2013 genüge auch in der Einteilung der Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut nicht den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen.

Praxistipp:

Zwar ist die (Einzelfall)Entscheidung des AG Charlottenburg noch nicht rechtskräftig. Dennoch könnte dieses Urteil Folgen für die ab dem 01.06.2015 geltende Mietpreisbremse (s. hierzu auch unseren Beitrag vom 30.04.2015) haben. Dieses Gesetz kann nämlich nur dann greifen, wenn es verlässliche Daten zu ortsüblichen Vergleichsmieten gibt.
Ob die vom Gericht bemängelten anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze im kommenden Berliner Mietspiegel 2015 eingehalten sind, bleibt offen.

Für Fragen rund um das Thema Mieterhöhungen stehen wir Ihnen als Vermieter jederzeit gern mit qualifiziertem Rechtsrat zur Verfügung.

Peter Albert, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht